Lindemann International
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Arbeits- und Dienstverträge

 

Der Arbeits- oder Dienstvertrag ist die Grundlage für die Zusammenarbeit von Unternehmen und Mitarbeiter bzw. Geschäftsführer/Vorstand. Alle wesentlichen Punkte von Vergütung über Aufgabenbereiche bis hin zu Sonderleistungen und Urlaub sollten darin interessengerecht geregelt sein.

Eine rechtssichere Vertragsgestaltung erfordert nicht nur die Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch der zahlreichen Vorgaben der Rechtsprechung, die sich gerade in diesem Bereich ständig weiterentwickelt. Eine Klausel, die vor einigen Jahren noch wirksam war, kann heute schon von den Gerichten für nichtig angesehen werden. 

Durch die Analyse der individuellen Situation können Arbeitsverträge sowie Geschäftsführer- und Vorstandsverträge optimiert und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.

 

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